Muss mein Kunde für Screening oder QuickCheck eine zusätzliche Datenschutz-Einwilligung unterschreiben?
Kurzbeschreibung
Bei der Nutzung der epitop VISION Plattform ist in der Regel keine zusätzliche Unterschrift Ihrer Kunden erforderlich, wenn Ihre bestehende Datenschutzaufklärung bereits bestimmte Punkte enthält.
Wann ist keine zusätzliche Einwilligung nötig
Eine separate Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn Ihre Datenschutzerklärung bereits Folgendes abdeckt:
- Die Datenverarbeitung erfolgt im Rahmen einer medizinischen oder optometrischen Leistung.
- Gesundheitsdaten können an beauftragte Dienstleister weitergegeben werden, z. B. zur Analyse, Befundung oder telemedizinischen Unterstützung.
- Die epitop GmbH wird als externer Auftragsverarbeiter genannt oder ist über eine Liste der eingesetzten Dienstleister aufgeführt.
Wichtig:
Die Verarbeitung und Weitergabe der Gesundheitsdaten erfolgt auf Basis der Einwilligung der betroffenen Person gemäß DSGVO.
Wenn Ihre Kundinnen und Kunden im Rahmen Ihrer allgemeinen Datenschutzerklärung bereits darüber informiert wurden, ist keine zusätzliche Zustimmung erforderlich.
Empfehlung für die Kommunikation mit Kunden
Wir empfehlen, Ihre Kunden kurz darauf hinzuweisen, dass
- medizinische Daten zur Einschätzung datenschutzkonform durch Telemediziner verarbeitet werden,
- die Verarbeitung ausschließlich zur Analyse und medizinischen Unterstützung erfolgt.
Dies schafft Transparenz und stärkt das Vertrauen Ihrer Kunden.
Alle Informationen zur Rolle der epitop GmbH als Auftragsverarbeiter, inklusive:
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
- Technische und organisatorische Maßnahmen